

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen, am Wahltag mindestens 14 (bzw. 16 Jahre für den Kirchenvorstand) alt sind und im Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind.
Für die Wahlen zum Pfarreirat können Sie, wenn Sie in einer anderen Pfarrei wohnen und in unserer Pfarrei wählen möchten, bis zum 13. September 2026 schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Eine Übersendung per E-Mail erfüllt leider nicht das vom Erzbistum geforderte Schriftformerfordernis.
Bitte benutzen Sie dazu dieses Formular:
Formular Ummeldung
Senden Sie das Formular bitte an:
Pfarrei Maria Rosenkranzkönigin
-Wahlkommission-
Deitmerstraße 3-4
12163 Berlin
Gemäß § 2 Abs. 3 WahlO PR/GR gilt der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis als stattgegeben, wenn er nicht durch die Wahlkommission innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung abgelehnt wurde. Da sich der die Wahlkommission noch nicht konstituiert hat, gilt für Anträge vor der Konstituierung dieser Gremien die zweiwöchige Entscheidungsfrist ab dem Tag der Konstituierung der Wahlkommission. Dies stellt sicher, dass die Kommission ausreichend Zeit hat, über die Anträge zu entscheiden.
Für die Wahlen zum Kirchenvorstand ist eine Ummeldung nicht möglich. Das derzeit geltende Gesetz des Erzbistums erlaubt ausschließlich die Teilnahme an der Wahl in der Wohnsitzpfarrei.
Beachten Sie bitte, dass anders als bei den letzten Gremienwahlen diesmal die Wahl ausschließlich online oder als Briefwahl durchgeführt wird. Das bedeutet, dass ein Wählen mit Stimmzetteln in einer Wahlkabine nach den heiligen Messen in den einzelnen Gemeindesälen nicht möglich ist. Nur im Pfarrsaal der Rosenkranz-Basilika (Deitmerstraße 3-4) besteht die Möglichkeit, am 15. November jeweils eine Stunde vor und nach den beiden heiligen Messen bis max. 13:00 Uhr an einem bereitstehenden Computer online zu wählen.
Ab Mitte Oktober erhalten alle Stimmberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung, die die Zugangsdaten für die digitale Stimmabgabe sowie Informationen zur Briefwahl enthält. Die Briefwahl muss bis spätestens zum 1. November beantragt werden. Die Online-Wahl ist bis 18:00 Uhr am 15. November möglich.
Bei einer Briefwahl ist zu beachten, dass der Brief die Pfarrei fristgerecht auf dem Postweg erreicht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Brief direkt in den Briefkasten zu werfen. Dafür kann vom 13. bis zum 15. November der Briefkasten der Kita in der Kieler Straße 10 genutzt werden, der hierfür in dem genannten Zeitraum auch nochmals gekennzeichnet wird.
Möchten Sie Kirche vor Ort mitgestalten? Stellen Sie sich zur Wahl! Für den Pfarreirat kann kandidieren, wer mindestens 14 Jahre alt ist und aktiv am Leben der Pfarrei teilnimmt. Für den Kirchenvorstand kann sich zur Wahl stellen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten den Hauptwohnsitz in der Pfarrei hat.
Die Bewerbungen müssen bis spätestens zum 13. September der Wahlkommission vorliegen. Die Formulare dazu erhalten Sie im Pfarrbüro.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier:
https://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/gremienwahlen-2026/