
Im November finden in unserer Pfarrei die Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Pfarreirat statt.
Für die Wahlen zum Pfarreirat können Sie, wenn Sie in einer anderen Pfarrei wohnen und in unserer Pfarrei wählen möchten, bis zum 13. September 2026 schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
Bitte benutzen Sie dazu dieses Formular:
Formular Ummeldung
Senden Sie das Formular bitte an:
Pfarrei Maria Rosenkranzkönigin
-Wahlkommission-
Deitmerstraße 3-4
12163 Berlin
Gemäß § 2 Abs. 3 WahlO PR/GR gilt der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis als stattgegeben, wenn er nicht durch die Wahlkommission innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung abgelehnt wurde. Da sich der die Wahlkommission noch nicht konstituiert hat, gilt für Anträge vor der Konstituierung dieser Gremien die zweiwöchige Entscheidungsfrist ab dem Tag der Konstituierung der Wahlkommission. Dies stellt sicher, dass die Kommission ausreichend Zeit hat, über die Anträge zu entscheiden.
Für die Wahlen zum Kirchenvorstand ist eine Ummeldung nicht möglich. Das derzeit geltende Gesetz des Erzbistums erlaubt ausschließlich die Teilnahme an der Wahl in der Wohnsitzpfarrei.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier:
https://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/gremienwahlen-2026/